Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FleiTec Software Entwicklung (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratung und damit zusammenhängende Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Elektronische Kommunikation (E-Mail) gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

§ 3Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen diesen zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen sowie zur Verrechnung entstandener Mehrkosten.

§ 4Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall gilt für Unternehmensgeschäfte (B2B) ein Verzugszinssatz von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Für Verbraucher (B2C) gilt ein Verzugszinssatz von 4% p.a. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Teilrechnungen zu stellen.

§ 5Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Designs, Konzepte etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Quellcode wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk im Rahmen seiner Referenzarbeit zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.

§ 6Referenznennung auf xoffi.ai

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer den Firmennamen des Auftraggebers und die Adresse (URL) seiner Website auf xoffi.ai öffentlich als Kunden- bzw. Referenznennung anzeigt; dies kann auch als Link auf die Website des Auftraggebers erfolgen. Weitere Daten des Auftraggebers werden dabei nicht veröffentlicht. Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an info@xoffi.ai widersprechen; die Nennung wird dann innerhalb von 14 Tagen entfernt. Der Widerspruch hat keine Auswirkung auf den übrigen Vertrag.

§ 7Gewährleistung

Es gilt das österreichische Gewährleistungsrecht gemäß §§ 922 ff. ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe. Bei Unternehmern (B2B) ist die Gewährleistung auf Verbesserung oder Austausch beschränkt; Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht erheblich ist. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe zu rügen.

§ 8Haftungsbeschränkung

Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im B2B-Bereich nicht. Im B2C-Bereich ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt; weitergehende Haftungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind gemäß KSchG § 6 unzulässig. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, sofern der Auftraggeber regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.

§ 9Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des DSG. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 10Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Details) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren.

§ 11Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als 2 Monatsrechnungen in Verzug ist.

§ 12Website-Paket (Hosting, Domain, E-Mail, KI) und Wertsicherung

Für das monatlich oder jährlich abgerechnete Website-Paket gilt ergänzend und vorrangig: (1) Leistungen: Bereitstellung und Hosting der Website inkl. SSL-Verschlüsselung, Domain, E-Mail-Postfächer samt Spam- und Virenschutz sowie täglicher Datensicherung und ein monatliches KI-Kontingent für Änderungen gemäß der Tarifbeschreibung im Angebot. Nicht verbrauchtes KI-Kontingent verfällt mit Monatsende; zusätzliches Kontingent kann zum jeweils angegebenen Preis dazugebucht werden. (2) Preise: Abweichend von § 4 sind alle im Angebot genannten Preise für das Website-Paket Bruttopreise inkl. 20 % Umsatzsteuer – gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum. (3) Kündigung: Abweichend von § 11 kann das Website-Paket von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Jahr) gekündigt werden. Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht anteilig erstattet. (4) Domain und E-Mail bei Vertragsende: Die Domain wird auf den Kunden als Inhaber registriert. Nach Kündigung stellt der Auftragnehmer auf Wunsch den Transfer-Code (Auth-Code) zur Verfügung. Liegt binnen 30 Tagen nach Vertragsende keine Weisung des Kunden vor, darf die Domain gekündigt werden. E-Mail-Postfächer und Website-Inhalte stehen dem Kunden nach Vertragsende 30 Tage zum Export zur Verfügung und werden danach gelöscht. (5) Wertsicherung: Die laufenden Entgelte sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist die Indexzahl für den Monat des Vertragsabschlusses. Die Entgelte werden jeweils zum 1. Jänner im Ausmaß der Veränderung der Indexzahl für Oktober des Vorjahres gegenüber der Ausgangsbasis bzw. der zuletzt für eine Anpassung herangezogenen Indexzahl angepasst, und zwar nach oben wie nach unten; Senkungen werden verpflichtend weitergegeben. Veränderungen bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt; wird diese Schwelle überschritten, wird die gesamte Veränderung berücksichtigt und die neue Indexzahl zur Basis der nächsten Anpassung. Gegenüber Verbrauchern erfolgt keine Erhöhung innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsabschluss. Jede Anpassung wird spätestens einen Monat vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt.

§ 13Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Unternehmern (B2B) ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Für Verbraucher (B2C) gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG; ein Gerichtsstandsvertrag zu Lasten des Verbrauchers ist unzulässig.

§ 14Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden (Salvatorische Klausel), berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.