|
Gemäß §6 IEV sind Kanalisationsunternehmer verpflichtet ein Verzeichnis der gemäß §5 IEV mitgeteilten Indirekteinleiter zu führen und dieses Verzeichnis in jährlichen Intervallen zu aktualisieren. In dreijährlichen und jährlichen Intervallen ist der Wasserrechtsbehörde über Tätigkeiten und Messungen zu berichten.
KaIE vereint über ein Online Internetportal die gesetzlichen Voraussetzungen und stellt sicher, dass eine reibungslose Kommunikation zwischen Kanalisationsunternehmen, Gemeinde, Überprüfungsunternehmen und der zuständigen Wasserbehörde gewährleistet ist.
Vorteile
- Gesamter Kataster wird Online und Elektronisch verwaltet.
- Dokumente können Betrieben und Messungen Online zur Verfügung gestellt werden.
- Online Schnittstelle zu Wasserrechtsbehörde.
(Berichte müssen nicht mehr per Email verschickt werden)
- Online Schnittstelle zu Überprüfungsunternehmen.
(gemessene Daten werden direkt ins System eingegeben)
- Keine Software-installation nötig.
- Laufende Softwareaktualisierung.
Weitere Informationen finden sie auf www.kaie.at
|